Ihr Rechtsanwalt für Fragen zur Krankentagegeldversicherung
Ich übernehme für Sie
Rechtsberatung mit höchstem Anspruch bei Fragen zum Krankentagegeld und der Krankentagegeldversicherung.

Ihre private Krankenversicherung zahlt das Krankentagegeld nicht?
Wenn die private Krankenversicherung (PKV) oder die Zusatzversicherung das vereinbarte Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit verweigert, stellt dies für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler mitunter eine existenzielle Bedrohung dar.
Rechtliche Unterstützung bei Verweigerung des Krankentagegelds
Falls Ihre PKV die Zahlung verweigert oder kürzt, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen. Als Fachanwalt für Medizinrecht stehe ich Ihnen zur Seite. Informieren Sie sich über häufige Gründe für die Leistungsverweigerung und wie Sie sich dagegen wehren können.
Von mir bekommen Sie
- Vertrauensvolle und persönliche Vertretung
- Erfahrung aus über 1000 Verfahren
- Deutschlandweit – ohne zusätzliche Reisekosten
- Fachanwaltschaft Medizinrecht
Während des gesamten Verfahrens zeigte Rechtsanwalt Arne Michaelis nicht nur exzellente juristische Fähigkeiten, sondern konnte auch komplexe medizinische Sachverhalte präzise und verständlich in die rechtlichen Argumentationen einfließen lassen. Dies war besonders wichtig für meinen Fall, da die medizinische Beurteilung eine zentrale Rolle spielte. Er verstand es meisterhaft, die medizinischen Befunde und Gutachten zu hinterfragen und die relevanten Informationen für das Gericht aufzuarbeiten.
Seine Fähigkeit, medizinische Details in rechtliche Argumentationen zu integrieren, hat mir nicht nur enorm geholfen, sondern war auch der Schlüssel zum Erfolg im Verfahren. Er erklärte mir jeden Schritt des Prozesses und hatte stets eine klare Strategie, wie wir weiter vorgehen würden. Darüber hinaus war er jederzeit erreichbar, nahm sich Zeit für meine Fragen und zeigte eine große Empathie für meine Situation.
Ich bin sehr dankbar, dass ich Rechtsanwalt Arne Michaelis an meiner Seite hatte und kann ihn ohne jede Einschränkung jedem empfehlen, der einen Anwalt benötigt, der sowohl juristische als auch medizinische Expertise vereint. Sein Fachwissen und seine menschliche Art haben den Unterschied gemacht – mein Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden!
Vielen lieben Dank, Herr Rechtsanwalt Arne Michaelis, für Ihre herausragende Arbeit und Unterstützung!
Vielen Dank dafür!
So unterstütze ich Sie ganz konkret
Ich setze mich zu 100 % für Patienten und Versicherte ein. In jedem Fall und deutschlandweit vertrete ich Sie persönlich vor Gericht.
1. Kostenlose Ersteinschätzung
Gemeinsam prüfen wir, ob anwaltliche Hilfe notwendig ist. Ich informiere Sie im Vorfeld transparent über alle anfallenden Kosten.
2. Fristwahrende Tätigkeiten
In einigen Verfahren ist es notwendig Fristen einzuhalten. Ich informiere Sie über bestehende Fristen und überwache diese, sobald Sie mich beauftragen.
3. Dokumentenauswertung
Sie übersenden mir Ihre Unterlagen oder ich fordere diese direkt bei der Versicherung an. Falls erforderlich, beschaffe ich vollständige Verwaltungsakten, um einen umfassenden Überblick zu erhalten.
4. Erfolgsaussichten
Nach Sichtung aller relevanten Unterlagen besprechen wir abschließend die Erfolgsaussichten für Ihren Fall und das weitere Vorgehen.
5. Ärztliche Stellungnahmen
Wenn notwendig, holen wir ärztliche Stellungnahmen ein, um Ihr Verfahren zu stärken – vorausgesetzt, Ihre Ärzte unterstützen den Fall.
6. Klageerhebung
Sofern notwendig, erhebe ich unmittelbar Klage, um Ihre Rechte schnellstmöglich durchzusetzen.
7. Gerichtsverhandlung
Ich vertrete alle meine Mandanten persönlich vor allen deutschen Gerichten.
8. Nachbetreuung
Auch nach Abschluss des Verfahrens stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite.
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01
Krankentagegeld dient der Absicherung des Einkommens bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Versicherte erhalten ab einem vereinbarten Zeitraum eine feste tägliche Summe, die sich nach ihrem bisherigen Einkommen richtet.
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02
- Krankengeld (GKV): Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld nach 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit.
- Krankentagegeld (PKV): Privatversicherte müssen diese Absicherung separat abschließen, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein, für gesetzlich Versicherte gibt es Zusatzversicherungen.
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03
Für Arbeitnehmer beginnt die Zahlung meist ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Selbständige und Freiberufler können je nach Vertrag ab dem 4. Tag einen Zahlungsanspruch haben.
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04
Während der ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit erhalten auch privat versicherte Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung. Diese gilt jedoch nicht für Selbständige und Freiberufler, die früher auf das Krankentagegeld angewiesen sind.
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05
Private Krankenversicherungen verweigern häufig die Auszahlung des Krankentagegeldes. Typische Gründe sind:
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Fehlerhafte Angaben bei den Gesundheitsfragen.
- Keine vollständige Arbeitsunfähigkeit: Selbständige werden teilweise überprüft, ob sie trotz Krankschreibung kleinere Aufgaben erledigen.
- Zweifel an der Diagnose: Besonders bei psychischen Erkrankungen.
- Vorliegen von Berufsunfähigkeit: Die PKV behauptet, es liege Berufsunfähigkeit vor, um die Zahlung zu verweigern.
- Vorwurf der Überversicherung: Die Versicherung zahlt nicht, wenn das versicherte Krankentagegeld das tatsächliche Einkommen übersteigt.
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06
Wenn die PKV die Zahlung verweigert, lohnt sich oft eine juristische Auseinandersetzung. Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft die Ablehnungsgründe und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.


